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Wohnen bei Genossenschaften – Ihre Vorteile
Seit über hundert Jahren setzen Genossenschaften auf die Grundprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung mit dem zentralen Zweck: Förderung der eigenen Mitglieder.
Dauernutzungsrecht
Grundsätzlich erhält ein Genossenschaftsmitglied i.d.R. einen Dauernutzungsvertrag mit Dauernutzungsrecht, das bedeutet ein lebenslanges Wohnrecht mit größtmöglichem Kündigungsschutz. Eine Wohnungskündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf ist z.B. generell ausgeschlossen. Trotzdem kann das Mitglied / der Mieter die Wohnung kündigen oder in eine andere Wohnung des freien Marktes oder wieder in eine andere (größere oder kleinere, ältere oder neuere) Genossenschaftswohnung ganz nach eigenem Bedarf wechseln.
Reparaturservice
Für Kleinreparaturen und kleinere Mängelbeseitigungen beschäftigen wir einen eigenen Regiebetrieb mit Installateuren, Malern und Gärtnern, die Mängelanzeigen in vielen Fällen schon innerhalb von 48 Stunden beseitigen. Für Notfälle sind an den Wochenenden, Sonn- und Feiertagen ein Notruftelefon geschaltet.
Aktive Mitgestaltung
Bei uns dürfen Sie mitentscheiden. Ihre Stimme zählt: Einmal im Jahr gibt es eine Generalversammlung. Das Wohnen und Zusammenleben bei Genossenschaften erfolgt nach demokratischen Prinzipien. Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von den erworbenen Geschäftsanteilen. Allein die Mitglieder entscheiden in unserer Genossenschaft. Die Einflussnahme von außen ist ausgeschlossen.
Jährliche Dividendenausschüttung
Für die Geschäftsguthaben unserer Mitglieder wurden in den letzten zehn Jahren i.d.R. Dividenden in der Höhe von 5% ausgeschüttet, also eine durchaus rentable Verzinsung der Mitgliederguthaben.